Petition Düsseldorf

Petition Düsseldorf

30.06.2007

Abschaffung des Jugendamtes als nichtdemokratische Organisation + Kontrolle der Richter in Sorge-, Trennung- und Scheidungsfällen

Sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses beim Europaparlament,

[...]

* Falls der Petitionsausschuss Ihre Petition für zulässig erklärt, sind Sie damit einverstanden, dass sie öffentlich erörtert wird? JA

* Sind Sie damit einverstanden, dass Ihr Name in einem öffentlichen, über das Internet zugänglichen Register verzeichnet wird? JA

Ich bin [..] Jahre alt und [...]. Ich habe aus erster Ehe eine Tochter namens [...], die 1985 geboren wurde. Im Rahmen von Scheidungsauseinadersetzung im Jahre 1988 wurden von meiner Ex-Frau völlig unzutreffende Vorwürfe (Gewalttäter, Misshandlung und sexuellen Missbrauch) erhoben. Ohne rechtliches Gehör wurde mir vom Richter Zellerhoff das Sorgerecht und die Wohnung entzogen. Alle Vorwürfe waren und sind haltlos. Selbst der Psychologe Dr. Awiszus an der Uniklinik in Düsseldorf unterstützte das unmenschliche Kontaktverbot, obwohl die Therapeutin Frau Altrichter sagte, dass es keine Vorwürfe von meiner Tochter gäbe. Durch die Scheidungsauseinandersetzung bekam ich einen Nervenzusammenbruch und wurde sehr schwer krank. Das Jugendamt war völlig überfordert, hat jedoch nicht unterstützt, sondern hat sich zum Schluss geweigert als Brücke zu meiner Tochter zu unterstützen. Das war und ist ein ganz grosses Unglück für mich.

Seit Mai 1988 habe ich keinerlei Kontakt zu meiner Tochter. Jedes Mal, wenn ich versuchte Kontakt zu meiner Tochter aufzubauen und Umgangsrecht zu bekommen, wurden noch schlimmere Vorwürfe von meiner Ex-Frau erhoben. Selbst nachdem ich über fünf Monate seit Mai 1988 meine Tochter (zwei Jahre und 10 Monate alt) nicht mehr gesehen hatte, gab es plötzlich völlig neue Vorwürfe und behauptete Varianten eines sexuellen Missbrauchs. Nach so langer Abwesenheit des Vaters hätte es jedoch keine neuen Varianten geben dürfen oder irgendjemand anders hat meine Tochter missbraucht. Im Jugendamt gab es zahlreiche Gespräche, bei denen ich vergeblich um Umgang bat. Welch eine entwürdigende Situation.

Vernichtung der beruflichen Existenz des Herrn [...] durch Verleumdungen begangen durch die Ex-Frau:

Am 20. September 1993 fand ein weiteres Unterhaltsverfahren vor dem OLG Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 2 UF 48/93 statt. Dort wurde dann nachgewiesen, dass meine Ex-Frau wahrheitswidrig vortragen ließ, dass sie nicht arbeite, es konnte jedoch durch schriftlichen Zeugenbeweis nachgewiesen werden, dass sie damals mehrere Arbeitsplätze hatte und dafür auch bezahlt wurde. Auch dies ist ein nicht verfolgter Prozessbetrug, begangen durch die Ex-Frau durch ihren Anwalt am OLG Düsseldorf. Im Scheidungsverfahren ließ die Ex-Frau von Herrn [...] schriftlich mitteilen:

Zitat - Höller Ahlemer, RAe meiner Ex-Frau vom 01.07.1993:

„Der Kläger hat alleine deshalb seine letzten vier Arbeitsplätze verloren, weil er sich weiblichen - teilweise minderjährigen - Untergebenen gegen deren Willen sexuell genähert hat."

Zitat Ende

Diese völlig perfide Behauptung machte es erforderlich, dass Herr [...] die Geschäftsführer der Unternehmen, für die er arbeitete, als Zeugen für den Gegenbeweis aufrief. Es kann sich jeder rational denkende Mensch ausmalen, welche Auswirkung so etwas auf weitere Bewerbung haben hätte können. Deshalb war Strafanzeige geboten: Herr [...] erstattete umgehend Strafanzeige gegen seine Ex-Frau wegen Verleumdung, übler Nachrede und Rufschädigung zu seinem privaten und beruflichen Nachteil.

Obwohl die Ex-Frau keinerlei Beweise für ihre falschen Behauptungen hatte, durfte sie diese ungestraft in das Unterhaltsverfahren einbringen.

Der Klage des Herrn [...] wurde nämlich nicht stattgegeben, da es sich um ein Verfahren im Zusammenhang eines Scheidungsverfahren handele und diese offenkundig wider das Gesetz nicht verfolgt, sondern eingestellt werden. Die Aktenzeichen bei der Einstellung bei der Staatsanwaltschaft war 412 Js 944/93, das Aktenzeichen im Beschwerdeverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft 4 Zs 1279/93. (Einstellung Staatsanwaltschaft 17.09.1993, Einstellung Generalstaatsanwaltschaft 15.11.1993 )

Am 20. September 1993 ordnete das OLG dann keine Bestrafung des Herrn [...] wegen Unterhaltsbetrugs, sondern einen Vergleich der Parteien an.

Anlass dafür war u.a., dass die Ex-Frau fälschlich Arbeitslosigkeit angegeben hatte, um mehr Unterhalt zu bekommen, obwohl sie an mehreren Stellen arbeitete und Einkünfte bezog.

Meine Tochter hat im Juni 2005 Abitur gemacht. Sie will nun die Dritte Ausbildung beginnen, nachdem sie bereits zwei abgebrochen hat. Es gib bereits ein ärztliches Attest über meine Tochter von einem Dr. med. [...], Facharzt für Innere Medizin - Sportmedizin - Akupunktur, vom 17.11.2006. Dieses katastrophale Dokument zeigt welche dramatischen Fälle uns in Zukunft erwarten werden:

Zitat

Vor diesem Hintergrund war sie über den Beginn ihrer beruflichen Ausbildung im Sommer dieses Jahres zunächst sehr glücklich gewesen. Im Verlauf zeigte die [...] jedoch zunehmend Zeichen einer [...] Symptomatik, verstärkt insbesondere in den Phasen, in denen sie beruflich bedingt alleine (d.h. ohne Mutter) war.

Zitat Ende

Meine Tochter wurde offenkundig über all die Jahre mit „false memories" von meiner Ex-Frau „gehirngewaschen" und ist nicht in der Lage ein eigenes Leben ohne die Mutter aufzubauen. Das Jugendamt und die Gerichte hat das alles nicht interessiert.

Es nützt nichts, wenn es womöglich gute Gesetze gibt, sich jedoch weder das Jugendamt noch die Gerichte daran halten. Diese Erfahrung mache ich immer wieder und kann das auch vielfach belegen, da ich mittlerweile auch Behinderte und Opfer von Sorge-, Trennungs- und Scheidungsverfahren betreue, in meiner knappen Freizeit. Die EGMR-Fälle Haase und Görgülü sind ein Beleg für die menschenverachtende und willkürliche Praxis von Jugendamt und Gerichten.

Selbst der MdEP Rainer Wieland hat beim letzen Hearing vor dem Petitionsausschuss einem Pressebericht von Dr. Karin Jäckel zufolge zum Bruch des Grundgesetzes aufgerufen, weshalb ich eine Strafanzeige erstattete wegen Verfassungshochverrat und wegen Volksverhetzung. Er beschuldigte die protestierenden Eltern als „Querulanten". Mahatma Ghandi und Vaclav Havel waren auch „Querulanten". Nicht dass ich erwarten würde, dass Generalbundesanwältin Harms überhaupt ermittelt. Ich stellte Strafantrag um zu dokumentieren, dass einfach nichts passiert in Deutschland. Aber wir haben ja die besten Gesetze in Deutschland!

Verwiesen wird auf folgende Information von Prof. Siegfried Willutzki, Familienrichter und Vorsitzender des Familiengerichtstages. Siehe auch FamRZ 2000/2.

Zitat

In 40% aller Sorgerechtsstreitigkeiten wird der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben. 95% der in Sorgerechtsstreitigkeiten erhobenen Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs erweisen sich als falsch.

Zitat Ende

Wie auch im Zitat des Richters am OLG (Harald Schütz), Bamberg, in einem Vortrag am 10.Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag, Anwaltsblatt (AnwBl) 8+9/97, Seite 466-468, 1997) ausgesprochen wurde:

Zitat

In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben.

Zitat Ende

Ich würde mich sehr freuen, wenn es gelingen würde mit Ihrer Hilfe die für alle Menschen dramatischen Auswirkungen des schlimmen Handelns der Jugendämter und Gerichte im Interesse der Bürger in Europa zu stoppen.

Sie dürfen es bitte nicht zulassen im Interesse der Kinder und der Eltern, das dieses Leid weiter verlängert wird.