Dorit Saichu Hamburg

Dorit Saichu Hamburg - Petition gegen Jugendamt an das EP

Vielen Dank!, liebe Frau Saichu, sagen Ihnen sicher viele Bürger für die nachfolgende Petition

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Dorit Saichu Heimfelder Str. 131

D-21075 Hamburg Tel/Fax: +49 40 81977609

Herrn Marcin Libicki

Generalsekretar des Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments

Rue Wirtz

B-1047 Bruxelles

PETITION in Deutschland lebender Eltern* und Großeltern, die Institution JUGENDAMT aufzulösen

In Deutschland wird das JUGENDAMT offiziell als „Garant für das Wohlergehen der in Deutschland lebenden Kinder" dargestellt

In Wahrheit ist das JUGENDAMT jedoch eine familienzerstörende politische Organisation, die an der Erzeugung von Kindesleid stark wirtschaftlich profitiert, da Kindesbeschlagnahmungen in Deutschland überaus hoch subventioniert werden.

Die Macht des DEUTSCHEN JUGENDAMTES basiert darauf, dass es sich als WÄCHTERAMT bezeichnet und weisungsfrei selbstverwalten darf sowie als staatliche Behörde auch von allen maßgeblichen Stellen in Deutschland über die leiblichen Kindeseltern gestellt wird. Also von Gerichten, Rechtsanwälten, Gutachtern/Psychiatern, Verfahrenspflegern, Polizei, Staatsanwaltschaft, Lehrerschaft, Fachverbanden, angeblichen Opferschutzvereinen, Medien u.dgl.m., für die die Erzeugung von Kindesleid ebenfalls gewinnbringend ist, sei es aus politischer, ideologischer oder wirtschaftlicher Sicht, weil in Deutschland Systemzwang herrscht.

Beschlagnahmt das DEUTSCHE JUGENDAMT Kinder und Jugendliche, so werden diese ab dem Zeitpunkt der Vereinnahmung wie JUGENDAMTS-EIGENTUM gehandhabt, selbst wenn noch gar keine Gerichtsverhandlung stattfand. Eine umgehende schriftliche Begründung für die KINDESENTZIEHUNG gibt das JUGENDAMT normalerweise nicht ab. Anstelle dessen werden die Eltern aufgefordert, mit dem JUGENDAMT zu KOOPERIEREN, d.h. der Fremdunterbringung ihrer Kinder schriftlich zuzustimmen und die Schuld dafür bei sich selbst zu suchen.

* Hiermit sind auch Alleinerziehende und Menschen aus anderen Kulturkreisen gemeint, da Ihnen der Elternstatus nicht aberkannt werden darf.

Weisen Eltern darauf hin, dass sie selbst vertrauensvoll an das JUGENDAMT herantraten, um zum WAHREN WOHLE ihrer Kinder z.B. schulische Ausgrenzungen der Kinder durch das JUGENDAMT unterbinden zu lassen, so müssen sie erkennen, dass das JUGENDAMT die BITTEN DER ELTERN in SCHWACHPUNKTE und SCHULDZUWEISUNGEN umwandelte und weder eine korrekte Ursachenforschung noch Entlastungszeugen und/oder Entlastungsunterlagen der Eltern zulässt. Sie sind ebenso chancenlos wie Eltern, deren Kinder ohne Vorwarnung vom JUGENDAMT wegen angeblicher VERHALTGENSAUFFÄLLIGKEITEN aus Kindergarten, Schulen oder Wohnungen geholt wurden.

Handelt es sich bei den abrupt aus Familien gerissenen und dadurch traumatisierten Kindern nicht um Kleinkinder, so bindet das JUGENDAMT diese umgehend in intensive GESPRÄCHSSITZUNGEN ein. Dabei arbeitet das JUGENDAMT mit SCHLAGWÖRTERN und SCHLAGWÖRTERN EINGEBUNDEN IN FORMELN, die wiederum in ARGUMENTATIOSKETTEN eingebunden sind und keine Hinterfragung zulassen, die aber das selbständige Denken der vereinnahmten Kinder und Jugendlichen in ein KREISFORMIGES DENKEN, das sich nur noch um die Flucht vor den leiblichen Eltern dreht, kippen lässt. '

Benötigt das JUGENDAMT sog. Fachärzte, Psychologen oder Psychiater, damit die Kinder ihre leiblichen Eltern als „FEIND NR.: 1 ERKENNEN", so wird dabei das noch den Eltern für ihre Kinder zustehende GESUNDHEITSSORGERECHT VOLLSTÄNDIG MISSACHTET.

Die Gerichtsbeschlüsse spiegeln anschließend lediglich die vom JUGENDAMT konstruierten Probleme zur Fremdunterbringung der Kinder, damit nach AKTENLAGE incl. GERICHTSBESCHLUSS die Kindeswegnahme als „gerechtfertigt" dargestellt werden kann.

ENTLASTUNGSZEUGEN und/oder -UNTERLAGEN DER ELTERN werden auch GERICHTLICH NICHT ZUGELASSEN ODER GEWÜRDIGT. Und auf die richterlich in den Verhandlungen gestellten SUGGESTIVFRAGEN werden die Kinder üblicherweise unter JUGENDAMTSAUFSICHT durch den SOZIALPSYCHIATRISCHEN DIENST oder andere PSYCHOLOGEN oder PSYCHIATER vorbereitet. Versuchen Eltern, die Antworten ihrer Kinder zu hinterfragen oder EIGENE FRAGEN an ihre Kinder zu richten, so wird dies RICHTERLICH BLOCKIERT. Machen Kinder unplanmäßig ELTERNFREUNDLICHE AUSSAGEN, so erscheinen diese anschließend NICHT IM VERHANDLUNGSPROTOKOLL.

Da zu DEUTSCHEN KINDESENTZIEHUNGS-VERHANDLUNGEN keine neutralen VERHANDLUNGSZEUGEN zugelassen werden, dienen die GERICHTSVERFAHREN nur dazu, den ANSCHEIN aufrechtzuerhalten, als gäbe es in Deutschland noch eine Gewaltenteilung, selbst wenn das JUGENDAMT involviert ist.

Versuchen Eltern, sich an die Öffentlichkeit zu wenden, um ELTERN-KIND-RECHTE geltend zu machen, so werden sie zumeist VON DEN MEDIEN IGNORIERT aber vom JUGENDAMT mit RUFMORD gestraft.

Alle, die den Eltern helfen wollen, die wahren Sachverhalte aufzudecken, werden vom JUGENDAMT als „Verbündete der Eltern" bezeichnet und von den Kindern ebenfalls abrupt gemieden.

Oft erfahren Eltern aber auf diesem Wege, dass ihnen vom JUGENDAMT „ Feindbilddenken", „Verfolgungswahn", „psychische Gestörtheit", „sex. Missbrauch von Kindern", „Alkohol- oder Drogenabhängigkeit", „Staatsfeindlichkeit", „Schmarotzertum wegen Sozialleistungsempfang", „krankhafte Kindesliebe" o.a. unterstellt wurde, wodurch das JUGENDAMT ihre Kinder völlig verunsichert und einbindungsfähig gemacht habe.

Befinden sich noch weitere Kinder im elterlichen Haushalt, so dienen GESCHWISTERLIEBE und RUFMORD dem JUGENDAMT üblicherweise dazu, ALLE KINDER ZU VEREINNAHMEN, diese oft aber getrennt voneinander unterzubringen.

Die konkreten AUFENTHALTSORTE IHRER KINDER erfahren die Eltern nur selten vom JUGENDAMT, das auch schulische Ab- oder Ummeldungen vornimmt, um ELTERN-KJND-BEGEGNUNGEN auszuschließen.

Selbst wenn den Eltern It. Gesetz noch das SCHULSORGERECHT für ihre Kinder zusteht, können sie es dann in DEUTSCHLAND NICHT GELTEND machen.

Erhielten Eltern zuvor staatliche Zuschüsse für KINDGERECHTE WOHNUNGEN, so werden diese kurzfristig als UNANGEMESSEN gestrichen, und zwar auch dann, wenn die Gerichtsverhandlungen noch nicht abgeschlossen sind oder wenn Eltern „nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht" für ihre Kinder entzogen wurde und das JUGENDAMT in seinen Akten betont, dass es angeblich eine RÜCKFÜHRUNG DER KINDER in den elterlichen Haushalt anstrebe.

Gelingt es den Eltern nicht, Kontakt zu ihren Kindern aufzunehmen, so können sie im Falle eines Umzuges IHREN KINDERN noch nicht einmal ihre NEUE ADRESSE mitteilen.

Anstelle von ELTERNLIEBE und -FÜRSORGE, SELBSTWERTGEFÜHL DURCH BILDUNG und INNEREN HALT DURCH GLAUBEN bietet das JUGENDAMT den Kindern und Jugendlichen dann PSYCHIATRISCHEN MISSBRAUCH incl. dazugehöriger Stempel und die UNTERBRINGUNG in eine GEFÜHLSKALTE UMWELT, die dafür bezahlt wird, HASS gegen die Eltern ZU SCHÜREN und immer wieder neu zu entfachen.

Bis die Kinder alle WERTE und NORMEN, die sie zuvor als richtig empfanden, grundlegend als ELTERN- UND ERZIEHUNGSABHANGIG VERACHTEN und auch ihr eigenes RECHT AUF SCHULISCHE BILDUNG ablehnen oder aufgeben.

WOLLEN KINDER in den elterlichen Haushalt ZURÜCKKEHREN, weil sie IHRE ELTERN immer noch LIEBEN und sich wieder eine NORMALE LEBENSFUHRUNG wünschen, so wird dies vom JUGENDAMT strikt unterbunden und als KINDESWOHLGEFÄHRDEND dargestellt.

In den GESCHÜTZTEN EINRICHTUNGEN des JUGENDAMTES, wozu auch PFLEGEELTERNSCHAFTEN zählen, erhalten die beschlagnahmten Kinder und Jugendlichen dann aber ungehinderten ZUGANG zu PSYCHOPHARMAKA, ALKOHOL, DROGEN jeder Härte; KRMINALITÄT und FREIEM, oft UNGESCHÜTZTEM SEX.

Nicht selten kommt es unter JUGENDAMTS-FURSORGE auch zu VERGEWALTIGUNGEN, ABTREIBUNGEN und KINDESWEGNAHMEN DIREKT NACH DER GEBURT.

Weil das JUGENDAMT den WERT der Kinder und Jugendlichen an ihrer INTEGRATIONSFÄHGKEIT in die bereits bestehenden JUGENDAMTS-GRUPPEN misst, führen die damit verbundenen GRUPPENZWÄNGE bei vielen Vereinnahmten zur Alkohol-, Drogen- und/oder Psychopharmakaabhängigkeit, zu hohen Schulfehlzeiten mit Nichterlangung eines Schulabschlusses oder zum Schulabbruch, zur Kriminalität und/oder Zugehörigkeit zu schwarzmagischen Sekten, zur rechtsextremen Szene, zu den Hulligens, zur Punker-, Techno- und/oder Prostitutionsszene, je nach Gruppenausrichtung und dem damit verbundenen finanziellen Bedarf.

Aufgrund der hohen SUBVENTIONEN hat das JUGENDAMT natürlich großes Interesse daran, ABHÄNGIGKEITSVERHÄLTNISSE LANGFRISTIG aufrechtzuerhalten. Deshalb führt das JUGENDAMT Jugendliche auch nicht an die mit der VOLLJÄHRIGKEIT verbundenen RECHTE und PFLICHTEN heran. Für die jungen VOLLJÄHRIGEN folgt dann oft OBDACHLOSIGKEIT, KRIMINALITÄT, PROSTITUTION oder alternativ SCHULDSKLAVENTUM, weiterer VERBLEIB BEIM JUGENDAMT oder UMSIEDLUNG IN PSYCHIATRISCHE ANSTALTEN, weil sie nicht lernten, Antragstellungen zu bewältigen, oder weil sie alles unterschreiben, wie vom JUGENDAMT gefordert.

Viele JUGENDAMTS-BETROFFENE neigen zu SELBSTMORDGEDANKEN, wenn sie spüren, dass sie von einem ABHÄNGIGKEITSVERHÄLTNIS ins andere geraten, gar nicht wissen, was Erwachsensein überhaupt bedeutet, und kaum Chancen haben, irgendwann unabhängig oder einigermaßen normal leben zu können, weil der JUGENDAMTSMAKEL und der MANGEL AN BILDUNG an ihnen haftet.

Wieder einen Schritt in Richtung ihrer leiblichen Eltern zu machen, gelingt den meisten JUGENDAMTS-BETROFFENEN aber auch nicht, da sie selbst ja nicht in der Lage sind, die vom JUGENDAMT auf sie angewandten MANIPULATIONSTECHNIKEN wieder aufzulösen und die Eltern nicht mehr als „FEIND NR.: 1" einzuordnen.

Hatte das JUGENDAMT die Kinder nach der Beschlagnahmung zunächst in PFLEGEFAMILIEN untergebracht, um die familiären Bindungen der Kinder mit Hilfe von HOCHBEZAHLTEN ERSATZELTERN grundlegend zu zerstören, so treten diese ERSATZELTERN zumeist intrigant und trennend dazwischen, wenn Eltern versuchen, wenigstens zu ihren volljährigen Kindern wieder eine Beziehung aufzubauen und ihnen zu helfen, wirklich erwachsen zu werden

Bekommen JUGENDAMTS-BETROFFENE eigene Kinder, dann treten die ERSATZELTERN oft auch als ERSATZGROSSELTERN auf, um jeden leiblichen ENKEL-GROSSELTERN-KONTAKT im Keim zu ERSTICKEN.

Wurden vom JUGENDAMT keine Ersatzeltern zwischengeschaltet, so treten an deren Stelle nicht selten SEKTENÄHNLICH ANDERE PERSONEN, die jeden BEZIEHUNGSAUFBAUVERSUCH der Eltern zu ihren Kindern und ggf. Kindes-Kindern UNTERWANDERTN und BLOCKIEREN.

Die meisten Eltern wissen aber sicher nicht, OB SIE inzwischen GROSSELTERN WURDEN, weil das DEUTSCHE JUGENDAMT ihre Kinder zunächst jahrelang versteckte, auch die DEUTSCHEN MELDEBEHÖRDEN alle AUSKÜNFTE VERWEIGERTEN und es ihnen selbst nicht gelang, den AUFENTHALTSORT IHRER KINDER ausfindig zu machen.

Zieht der DEUTSCHE STAAT sie nicht zu BEERDIGUNGSKOSTEN heran, so werden diese Eltern wohl auf OFFIZIELLEN DEUTSCHEN WEGEN nicht in Erfahrung bringen können, ob es sich bei den zunehmend in Deutschland gefundenen TOTEN BABYS und KLEINKINDERN um ihre leiblichen ENKELKINDER handelt und bei deren Mutter und Vater um ihre leiblichen KINDER.

Dieser in DEUTSCHLAND UNEINGESCHRÄNKT BETRIEBENE KINDESMISSBRAUCH kann nur aufgedeckt werden, wenn das DEUTSCHE JUGENDAMT aufgelöst wird, alle JUGENDAMTS-AKTEN umgehend beschlagnahmt werden und nachgeforscht wird, wo sich die DAZUGEHÖRIGEN MENSCHEN befinden, was sie in ihrer JUGENDAMTSZEIT erlitten und was danach aus ihnen und ggf. ihren eigenen Kindern wurde.

Sind diese Menschen angeblich nicht mehr alle auffindbar, so darf die SUCHE nach ihnen selbstverständlich nicht vor den Toren der DEUTSCHEN PSYCHIATRISCHEN ANSTALTEN, GEFANGNISSE, BORDELLE, OBDACHLOSENHEIME oder FRIEDHOFE enden.

Außerdem müsste allen Eltern, deren Kinder und ggf. Kindes-Kinder NOCH LEBEND WIEDERGEFUNDEN wurden oder die den Aufenthaltsort ihrer Kinder und Enkel selbst ausfindig machen konnten, auf EUROPÄISCHER EBENE die Möglichkeit gegeben werden, die auf ihre Kinder IN DEUTSCHLAND ANGEWANDTEN MANIPULATIONSTECHNIKEN wieder aufzulösen, denn sonst wird der vom JUGENDAMT KÜNSTLICH IN DEUTSCHLAND, ERZEUGTE KRIEGS- UND NACHKRIEGSZUSTAND, der KINDERHEIMEN, WAISENHÄUSERN und PFLEGEFAMILIEN NACHSCHUB SICHERTE und weiterhin sichert, nie enden.

Auch das DEUTSCHE JUGENDAMT weiß, dass aus OPFER oft TÄTER werden. Gelingt es dem JUGENDAMT, seinen OPFERN zu suggerieren, ihre Eltern hatten sie „ nie geliebt und nie gewollt", so versucht das JUGENDAMT nämlich, ausgerechnet diese „ungeliebten Kinder" doch in der Arbeitswelt unterzubringen, und zwar vorzugsweise als KINDERGÄRTNERINNEN sowie HEBAMMEN und KINDERKRANKENSCHWESTERN.

So arbeitet das JUGENDAMT im SPRAYSYSTEM, indem es einen TEIL seines MANIPULIERTEN MENSCHENMATERIALS wiederum auf Eltern und Kinder ansetzt, natürlich mit dem AUFTRAG, KRANKHAFT nach weiteren „ungeliebten" und „verhaltensauffälligen" Kindern zu suchen und diese dem JUGENDAMT zuzuführen.

Wie intensiv JUGENDAMTSPERSONEN selbst ERWACHSENE MENSCHEN MANIPULIEREN können, wissen alle, deren Kinder nach Ehe- oder Partnerschaftstrennung beim anderen Elternteil verbleiben durften, nur weil dieser ELTERNTEIL MIT DEM JUGENDAMT KOOPERIERTE. Denn auch sie werden fast immer konsequent aus dem LEBEN IHRER KINDER AUSGEGRENZT, und die Verhaltensweisen ihrer Kinder ähneln plötzlich denen von PFLEGE- und HEIMKINDERN.

Dass auch die auf diese Weise von ihren leiblichen Kindern getrennten Elternteile jetzt um das ÜBERLEBEN IHRER KINDER FÜRCHTEN müssen, macht der Fall der FÜNF TOTEN KINDER aus Darry, Schleswig-Holstein, mehr als deutlich.

Fast alle von ihnen kennen JUGENDAMTSPERSONEN und wissen, dass alle, die den MANIPULATIONSTECHNIKEN dieser AMTSHERRSCHAFTEN 15 Stunden pro Woche AUSGELIEFERT sind, entweder selbst ZU PFLEGEFÄLLEN oder ZU POTENTTELLEN MÖRDERN werden müssen.

ZUM WAHREN WOHLE aller in Deutschland NOCH LEBENDEN KINDER m u ß das DEUTSCHE JUGENDAMT umgehend aufgelöst werden.

Zudem muß sichergestellt werden, dass das jetzige PERSONAL des DEUTSCHEN JUGENDAMTES und dessen HELFERS-HELFER, zu denen auch PÄDOPHILE und PÄDOPHILIE-BEGÜNSTIGENDE gehören, n i e mehr in kindernahen Berufen eingesetzt werden darf, denn sonst wird sich dieses JUGENDAMT neu organisieren und den KINDESMISSBRAUCH unter anderem DECKMANTEL uneingeschränkt fortsetzen.

Das KAPITAL der weisungsfrei selbstverwalteten INSTITUTION JUGENDAMT muß ebenfalls umgehend sichergestellt und dazu verwendet werden, alle JUGENDAMTS-BESCHLAGNAHMTEN wiederzufinden, die auf sie angewandten MANIPULATIONSTECHNKEN aufzulösen sowie sie wieder an ihre leiblichen ELTERN und GROSSELTERN heranzuführen und alle JUGENDAMTS-OPFER zu entschädigen.

Da von einem immensen JUGENDAMTSKAPITAL ausgegangen werden kann, wäre es ZUM WAHREN WOHLE DER KINDER, dieses Kapital auch für das NACHHOLEN der jahrelang AMTLICH VERHINDERTEN SCHULAUSBILDUNG zu verwenden, damit das JUGENDAMTLICH ZERSTÖRTE SELBSTWERTGEFÜHL DER KINDER wieder gestärkt werden kann.

Außerdem müssen alle PSYCHIATRISCHEN GUTACHTEN VERNICHTET werden, die das JUGENDAMT ERWIRKTE, weil diese „GUTACHTEN" nur einen ZWECK hatten, und zwar FAMILIEN und LEBENSWEGE VON KINDERN generationsübergreifend zu zerstören.

Verfasst Anfang Dezember 2007.

Zu der Petition wird die Vergabe einer eigenen Petitionsnummer beantragt.

Dorit Saichu

Weitere Petitionsteilnehmerlnnen (Sie selbst):

Vorname, Name: Adresse: Nationalität: Beruf:

Unterschrift:

Diese Petition wurde bereits beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments eingereicht und CEED International in Kopie übersandt

Eltern und Großeltern, die sich noch an der Petition beteiligen möchten, können sich unter „Weitere Petitionsteilnehmer" eintragen und die Petition unterschrieben beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments per EINSCHREIBEN INTERNATIONAL mit Rückschein einreichen und vorab per Fax Nr.: 00 32 -22 84 68 44, da bereits einige Petitionen auf dem Postwege abhanden kamen.

Gut wäre es, eine Schilderung des eigenen Jugendamt-FALLS beizufügen oder nachzureichen. Eine Kurzfassung genügt.