Mission erfüllt - Verfassungsrichterin a. D. Renate Jaeger - Richterin beim EGMR - Der Feind in meinem Bett?

Mission erfüllt - Verfassungsrichterin a. D. Renate Jaeger - Richterin beim EGMR - Der Feind in meinem Bett?

Mission erfüllt - Verfassungsrichterin a. D. Renate Jaeger - Richterin beim EGMR - Der Feind in meinem Bett?

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Information zum Fall Renate Jaeger, Verfassungsrichterin a. D, jetzt Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Mission erfüllt: Verfassungsrichterin a. D. Renate Jaeger - Richterin beim EGMR - „Der Feind in meinem Bett"?

Kaum mehr Menschenrechtsverletzungen in Deutschland? Wird der internationale Gerichtshof für Menschenrechte nationales Organ? Was hat Renate Jaeger mit kleinen, weißen Eisbären zu tun?

Düsseldorf 27.05.2008 Seit 2004 gilt der „Fall Haase" als eines der sehr grausamen Verbrechen unter den bisher über 60 Menschenrechtsverletzungen, die in der Bundesrepublik Deutschland durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestraft wurden. Es ist international bekannt, dass sich das Jugendamt als kommunale Behörde der Stadt Münster kurz vor Weihnachten 2001 strafbar machte, indem es den Eltern Haase nach einem geheimen psychologischen Gutachten und ohne richterliche Anhörung ihre sieben Kinder entzog, eines davon ein drei Tage alter Säugling, und anschließend jahrelang keinerlei Kontakt zwischen Eltern und Kindern gestattete. Die mit dem internationalen Urteil wegen schwerer Menschenrechtsverletzung verbundene Geldstrafe hatte Deutschland den Eltern kurzfristig überwiesen. Die Beseitigung der Menschenrechtsverletzung durch Gewährung von Umgang und / oder Herausgabe der Kinder aber unterblieb. Abermals klagten die Eltern durch alle deutschen Instanzen, bis sie erneut vor dem EGMR angekommen waren.

Zwei Kinder zurück nach getrennter Haltung! Lisa ist tot!

Seit August und September 2005 sind die beiden zweitjüngsten Mädchen wieder zu Hause. Die kleine A. war in Kinderheim Mellinische Stiftung in Werl und die kleine S. war in Gelsenkirchen im Josefs Heim. Alle Kinder wurden meist von einander getrennt gehalten, im wahrsten Sinne des Wortes. Das dahinter stehende pädagogische Konzept ist unbekannt. Das Jugendamt gab den Eltern zwei der sieben Kinder unter strengen Auflagen zurück. Die anderen fünf Kinder kehrten nicht heim. Eine Tochter, die in der Obhut des Jugendamts im Heim Mellinische Stiftung, Werl zwei Suizidversuche durch Fenstersturzversuch überlebt hatte, starb fern der Mutter. Sie hatte erhebliche Ritzspuren am linken Arm. Das als Säugling entzogene Kind wächst bei Pflegeeltern auf, die es für seine wahren Eltern hält. Drei sind ihren Eltern und Geschwistern völlig entfremdet.the remaing Haase chidren

Keine Menschenrechte verletzt?

Dennoch erkennt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem zweiten Beschluss 34499/04 vom 12.02.2008 keine Menschenrechtsverletzungen mehr im Fall Haase.

Mithin war es laut dem ersten Straßburger Beschluss vom .08.04.2004 zwar gegen das Menschenrecht, dass der intakten Familie durch Eingriff der deutschen Kommunalorgane und das Urteil des Richters Norbert Weitz vom Familiengericht Münster und dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster sieben Kinder entzogen wurden. Dass die höchstrichterliche in Straßburg angeordnete Wiederherstellung des Zustandes vor der durch Jugendamt und Gericht begangene Menschenrechtsverletzung nur unvollständig in die Tat umgesetzt wurde, entspricht laut dem zweiten Beschluss aber ebenso dem Menschenrecht wie die erneute Entscheidungsgewalt des besagten Richters Norbert Weitz vom Familiengericht Münster und dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster.

Neben anderen Unklarheiten blieb ungeklärt, ob Richter wie Norbert Weitz grundgesetzkonform im Jugendhilfeausschuss tätig sind, obwohl ihnen nur die Rechtssprechung anvertraut ist.

Gutachter Ralf Grigoleit, Rheine und Prof. Dr. Marie-Luise Kluck, Mülheim:

Sogar die Real-Namen der psychologischen Gutachter Ralf Grigoleit, der in Rheine praktiziert und Prof. Dr. Marie-Luise Kluck, Mülheim wurden im Zweiten Urteil des EGMR verborgen. Eine Vorgehensweise, die aus totalitären Staaten bekannt ist. Denn hier werden die Akteure der schmutzigen Arbeit gedeckt. Die Vorarbeit des Jugendamtes Münster ist ebenfalls unter diesem Rubrum zu führen, die Nacharbeit für einen Teil der Kinder des Jugendamtes Steinfurt war über einige Strecken von Fairness geprägt.

Prof. Dr. Wolfgang Klenner berichtet:

Angesichts der von Prof. Dr. Wolfgang Klenner, einem der namhaftesten psychologischen Gutachter Deutschlands und Betreuer der Familie Haase seit Mitte 2002, aufgelisteten Mängel, wäre das Verbergen der beiden Namen wohl mehr als nur Datenschutz. Er kommentierte den Vorgang wie folgt:

„Die beiden Gutachter, Grigoleit und Kluck, sind dabei bestenfalls die mit der schmutzigen Arbeit befaßten Erfüllungsgehilfen der vom Jugendamt Münster erklärten Absicht, den Eltern Haase die Kinder fortzunehmen.

Die Gutachten selber lieferten falsche Ergebnisse, weil die Gutachter nur Argumente zusammensuchten, welche die in der gerichtlichen Fragestellung liegende Erwartung bestätigten, ohne jede Alternativlösung, so daß der Gerichtsbarkeit eine Güterabwägung erspart blieb und ihren Beschluß ohne eigene Urteilsbildung fassen konnte. Wobei nicht ohne Pikanterie ist, daß für das Grigoleit-Gutachten vom 17.12.2001 gar kein familiengerichtlicher Beweisbeschluß vorliegt. Denn der Gutachtenauftrag wurde vom Kommunalen Sozialdienst (KSD) Münster in der Form einer gerichtlichen Beweisfrage erteilt. Und das übernahm Richter Weitz, so als habe er es in Auftrag gegeben."

Renate Jaeger - Ehrendoktorwürde in Münster!

Rätselhaft bleibt, warum derartige Schwächen der ehemaligen deutschen Verfassungsrichterin Renate Jaeger nicht auffielen, die eine der maßgeblich Verantwortlichen für dieses Urteil ist.

Wie Familie Haase aus Münster kommend, wo sie mit der Ehrendoktorwürde ausgezeichnet wurde, agiert sie heute als gewählte, jedoch nicht durch das Volk, sondern die Exekutive legitimierte Vertreterin Deutschlands in der fünften Sektion der Internationalen Juristenkommission des EGMR.

Nationale Besonderheiten berücksichtigt?

Kann es sein, dass Renate Jaeger zur blinden Justitia wurde, weil sie in Straßburg als ehemalige deutsche Verfassungsrichterin entschied? Immerhin hatte sie schon kurz vor ihrem Amtsantritt beim EGMR Ende 2004 in der TAZ verkündet, der internationale Gerichtshof müsse bei seinen Entscheidungen „nationale Besonderheiten" berücksichtigen, weil sonst Akzeptanzprobleme in den Einzelstaaten entstünden. Akzeptanz der ersten EGMR-Urteile in den Fällen Görgülü und Haase in 2004 beim Bürger kann sie wohl kaum gemeint haben. Ein Fall wurde zwischenzeitlich bekannt, in dem Renate Jaeger beim EGMR über einen Fall entschied, den sie schon als Verfassungsrichterin abschlägig beschieden hatte. Das gibt zu denken!

Akzeptanz erforderlich, meint auch die Frankfurter OLG-Richterin Gretel Diehl?

Akzeptanz bzw. die bei Richtern gefürchtete Nicht-Akzeptanz eines Beschlusses und die damit verbundene Verletzung der „Würde des Rechts" sind in Deutschland Entscheidung bestimmende Faktoren, wie beispielsweise die Frankfurter OLG-Richterin Gretel Diehl am 06.06.2006 anlässlich einer Vortragsreihe des VAfK im Bürgerhaus Bornheim zum Thema „ Umsetzung familiengerichtlicher Beschlüsse " ausführte.

Da das Jugendamt zwar dem Gesetz, vor allem aber dem Kindeswohl verpflichtet ist, werde, so Diehl, kein Richter in Deutschland gegen den Willen des Jugendamts entscheiden, sondern so beschließen, wie das Jugendamt es mittragen und umsetzen wolle.

Richter sitzt im Jugendamt!

Konkret heißt das, dass der eigentliche Richter im Jugendamt sitzt und der Richter lediglich das Sprachrohr des Jugendamts ist, dessen vermeintliche Kompetenz in Sachen „Kindeswohl" er Kraft seines Richteramts für rechtmäßig erklärt.

Dass der juristisch nicht definierte, unbestimmte Begriff „Kindeswohl" dieses Kindeswohl zum Spielball der eigenen Meinung des Entscheidungsträgers macht, ist als Gefahr ebenso bekannt wie der damit verbundene Verstoß gegen den juristischen Grundsatz der Normenklarheit. Dennoch haben weder der Psychologenverband noch der Gesetzgeber bisher eine Definition dessen, was Kindeswohl ist, vorgetragen und diskutiert, geschweige denn der Gesetzgeber, die Norm klar erfasst.

So agiert das Jugendamt nach bestem Wissen und Gewissen seiner Mitarbeiter völlig frei im weiten Feld des „Kindeswohls" und wird nicht einmal durch eine übergeordnete Fachaufsicht kontrolliert bzw. in Schranken gewiesen. Obwohl Jugendamtsmitarbeiter Fehlentscheidungen treffen, die viele Kinder das Leben kosten und Familien für Jahre, wenn nicht für immer trennen, wird die Einführung einer Fachaufsicht als Kontrollinstanz abgelehnt. Diese sei, wie beispielsweise Prof. Wiesner aus dem Bundesministerium ausführte, aus Verfassungsgründen gar nicht zulässig. Eine Auslegung, die auch von Bundesjustizministerin Zypries und dem deutschen Petitionsausschuss des Bundestages geteilt wird.

Jugendamt fachlich meist inkompetent

Das aller Welt sichtbare Leid der von ihren Eltern oder anderen Erwachsenen vernachlässigten, misshandelten oder gar ermordeten Kinder wird daher auf elterliches Versagen reduziert und durch Kindesentzug bestraft. Die zweite Wurzel des Übels aber, die fachliche Inkompetenz von schlecht ausgebildeten, fachlich nicht durch eine übergeordnete Instanz kontrollierten Jugendamtsmitarbeitern wird nicht ausgerissen. Statt dessen wird die Institution Familie unter Generalverdacht gestellt, das Jugendamt mit immer mehr Macht zum Kindesentzug ausgestattet und der Bürger zum Denunzianten erzogen, der den Nachbarn in Stasi-Manier zu beobachten habe, um das nicht definierte Kindeswohl zu schützen. Und das alles, obwohl nach Meinung von Dr. Wolfgang Bergmann, Hannover, einem weiteren ausgewiesenen Experten, die „Mitarbeiter der Jugendämter [...] von Ihrer Mentalität, Verwaltungshoheit und Ausbildung kaum in der Lage [sind] in schwierigen oder Problemfamilien in jedem Fall hilfreich zu unterstützen." [1]

EGMR-Konzentration auf Staaten ohne Verfassungsgericht?:

Diese Entscheidungspraxis könnte Jaeger zu ihrer Aussage über die verbesserungswürdige Akzeptanz von EGMR-Beschlüssen bewogen haben. Es läge ja auf der Hand, dass auch die Akzeptanz eines EGMR-Beschlusses mit dem Willen des Jugendamts und dessen nationaler Besonderheit stehen und fallen würde. Sollte also der Fall Haase endlich zu einem Ende kommen, musste ein Beschluss erfolgen, den das Jugendamt akzeptieren würde. Und der würde nicht anders lauten können als eine Rehabilitation des Jugendamts und Aufhebung des Vorwurfs der Menschenrechtsverletzungen.

Damit wäre zugleich dem deutschen Bundesverfassungsgerichtsurteil im Fall Haase entsprochen, an dem Jaeger 2001, im Schicksalsjahr der Familie Haase, als Richterin tätig war.

Wie Jaeger 2004 gegenüber der TAZ ausführte, müsse sich der EGMR wegen Überlastung auf Staaten konzentrieren, in denen die interne Kontrolle weniger gut ausgestaltet sei, weil es kein Verfassungsgericht gibt.

Aus dieser hohen Wertschätzung des Verfassungsgerichts als internes Kontrollorgan könnte man schließen, dass Jaeger sich beim EGMR auch mit dem Fall Haase wenig konzentriert befasste, da es bereits ein Bundesverfassungsgerichtsurteil gab, welches die nationalen Besonderheiten Deutschlands berücksichtigte und daher keine Menschenrechtsverletzungen im Kindesentzug durch das Jugendamt sah.

Muss sich Deutschland an Bundesgesetze halten? Volksverdummung durch Zypries!

Überspitzt könnte man sagen, dass die Menschenrechte auch der Familie Haase im Interesse der Akzeptanz des internationalen Beschlusses auf der Strecke blieben. Diese Schlussfolgerung erhält ihren besonderen Reiz vor dem Hintergrund dessen, dass die Bundesjustizministerin B. Zypries ebenso wie der EU-Parlamentarier R. Wieland öffentlich ausführten, Deutschland müsse EGMR-Beschlüsse nicht eins zu eins umsetzen. Womit sich beide im offenen Widerspruch gegen das bundesdeutsche Gesetz der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EMRK) und dessen Art. 46 befinden. Besagter Artikel verpflichtet Deutschland die Urteile des EGMR umzusetzen.

Tatsächlich sind die Deutschen Staatsorgane jedoch mit Art. 1, Satz 2 des Grundgesetzes den Menschenrechten unabänderlich verpflichtet, wie sie auch eine grundgesetzliche Bindung an Recht und Gesetz haben:

„Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt."

Die Deutschen Staatsorgane sind ebenso verbindlich an die Rechtssprechung des EGMR als höchstem europäischen Gerichtshof gebunden, auch wenn sich Bundesjustizministerin Zypries mit unhaltbaren Informationen bei abgeordnetenwatch.de am 10.10.2007 weigerte, bestimmte Urteile des EGMR aus dem Englischen zu übersetzen und sich ebenfalls weigert, die Europäische Konvention für Menschenrechte (EMRK) in den deutschen Gesetzesbestand auf ihrer Website - http://www.gesetze-im-internet.de/ zu übernehmen. Damit soll der Bürger offenkundig weiter zum Narren gehalten werden.

Zypries gratulierte Jaeger am 29.04.2004, sie sei davon überzeugt, Jaeger werde beim EGMR in Straßburg nahtlos an ihre erfolgreiche Arbeit beim deutschen Bundesverfassungsgericht anknüpfen. Insbesondere ihre Kenntnis des Gerichtsalltags und der Gerichtsorganisation würde für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine große Hilfe sein.

Dass diese Vorzüge auch für Deutschland äußert hilfreich sein würden, mochte Zypries damals ahnen. Beweis könnte die sich seit Jaegers Amtsantritt drastisch reduzierende Anzahl der in Straßburg erkannten deutschen Menschenrechtsverletzungen sein.

Argumentativ wird dies freilich eher auf die hervorragende Arbeit des deutschen Verfassungsgerichts zurück geführt, die bereits intern kontrolliere und die Straßburger Richter schone. Verschwiegen wird meist, dass diese Bilanz nur möglich wird, weil die meisten Verfassungsbeschwerden ohne Angabe von Gründen nicht einmal zugelassen, geschweige denn verhandelt werden. Mit diesem „abbügeln" kommen die Richter, ihrer grundgesetzlich anvertrauten einzigen Aufgabe, der Rechtssprechung nicht mehr nach. Einfache Gesetze können das Grundgesetz nicht übersteuern. Mit anderen Worten, es kommt gar nicht erst so weit, dass das Gros der Verfassungsbeschwerden aktenkundig würde und bis nach Straßburg vordringen dürfte. Wenn unter den solcherart ausgesiebten Fällen dann immer noch bisher über 60 Menschenrechtsverletzungen waren, die vor dem EGMR erkannt wurden, lässt dies Rückschlüsse auf eine geradezu erschreckende Dunkelziffer zu.

Wollte man dann weiter der Argumentation der EGMR-Richterin Jaeger folgen, könnte man schlussfolgern, dass sie als ehemalige deutsche Verfassungsrichterin der Meinung sei, allein wegen der Existenz eines Verfassungsgerichts könne es keine Menschenrechtsverletzungen geben. Damit wären dann auch Russland und die Türkei aus dem Schneider; schließlich haben sie auch Verfassungsgerichte.

Luzius Wildhaber, ehemaliger Präsident des EGMR rügt Deutschland

Angesichts des hohen Aufkommens von Menschenrechtsverletzungen im demokratischen Deutschland, konnte Luzius Wildhaber, der ehemalige Präsident des EGMR, Jaegers Wunsch nach stärkerer Berücksichtigung „nationaler Besonderheiten" wohl nicht folgen. Stattdessen prangerte er im Dezember 2006 „einige Wissenslücken" der deutschen Richter und Regierenden hinsichtlich des Systems der Menschenrechtskonvention an. Deshalb forderte er nicht nur ein unmissverständliches „Befolgen" der internationalen Urteile nach Paragraph 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention, sondern auch ein wirksameres internes Vorgehen gegen Menschenrechtsverletzungen. Vom EGMR gerügte Missstände gelte es definitiv abzuschaffen. „Das wäre der beste Weg." (tso/AFP)

Mit dem aktuellen Beschluss im Fall Haase wurde diesem Verlangen in einer Weise entsprochen, die Wildhaber wohl nicht gemeint hatte.

Kein singuläres Ereignis und auch Verfassungsrichterin Lübbe-Wolff verweigert deutsche Übersetzung

Der Fall Haase steht nicht singulär für deutsche Menschenrechtsverletzungen durch Behördenwillkür. Laut Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff anlässlich eines Vortrages vor dem Russischen Verfassungsgerichtshof, wurde Deutschland bis zum Juli 2006 insgesamt 62 Mal vom EGMR wegen Menschenrechtsverletzung verurteilt, dabei 28 Fälle wegen Art. 6 (Recht auf ein faires Verfahren). Dieses Recht wurde durch z.B. überlange Verfahrensdauer verletzt. Das Bundesjustizministerium habe jedoch, so Lübbe-Wolff, schnell reagiert, dem EGMR Besserung gelobt und bereits im September 2006 einen Gesetzesentwurf zur Beschleunigung der Verfahren vorgelegt.

Zypries lullt den EGMR ein, assistiert von Lübbe-Wolff

Wie wir heute wissen, wurde der europäische Gerichtshof in dieser Sache von Bundesjustizministerin Zypries schlicht eingelullt - und auch Lübbe-Wolff hatte mit ihrem Hinweis auf den schnellen Gesetzesentwurf zunächst einmal für Ruhe im internationalen Plenum gesorgt. Tatsächlich warten die die Bürger in Deutschland seit dem 22.08.2005 (sic!) noch immer auf die angekündigte Gesetzesänderung zur Untätigkeitsbeschwerde bei unfairen, weil überlangen Verfahren. So arbeitet die Gesetzgebung, die Exekutive und Justitia, Hand in Hand und in protektionistischer Verwobenheit in Deutschland: die Richter können nichts dafür, es fehlt ihnen einfach ein Gesetz, könnte man schmunzeln, wenn es nicht so ernst wäre.

„Richter" Jugendamt weigert sich im Falle Görgülü

Am 14.10.2004 fiel der weltweit beachtete Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Menschenrechtsfall Görgülü, der Umgang und Sorge für seinen ihm durch Behördenwillkür des Jugendamtes entzogenen Sohn suchte. Obwohl der EGMR den Kindesentzug als schweren Verstoß gegen die Menschenrechte ahndete, hatte das deutsche Jugendamt die Umsetzung der Kindesherausgabe verweigert. Da der Vater dagegen klagte, wies das Bundesverfassungsgericht im 1. Senat, dem auch Jaeger angehörte, den Vorrang der Europäischen Konvention für Menschenrechte gegenüber dem Grundgesetz ab, obwohl auch Deutschland verpflichtet ist, alle Urteile des EGMR umzusetzen. Die Waffengleichheit vor Gericht bedeutet für das Jugendamt: es braucht keinen Rechtsanwalt, da hilft schon mal der DIJUF e.V., Heidelberg, wenn es Lust hat, nimmt es einen Rechtsanwalt, Gerichtskosten muss das Jugendamt nicht tragen, alle Kosten trägt ohnehin der Steuerzahler. Kinder und Eltern zahlen die ganze Rechnung inkl. Gerichtskosten und Anwalt im Falle des Unterliegens, was meist der Fall ist. Von der zerstörten Familie, der vielleicht geholfen hätte werden sollen ganz zu schweigen.

Wundert es, dass Insider immer wieder festgestellt haben wollen, dass, seit Renate Jaeger beim EGMR arbeite, dort kaum noch Menschenrechtsverletzungen begangen durch deutsche Staatsorgane festgestellt würden?

Bundespräsident gerät unvermutet in die Schusslinie durch „Jugendamtsrichter"

Die Tatsachen sehen anders aus. Familie Hoffmann in Soest ist nur eine Familie von vielen. Getreu dem Motto, das Katrin Hummel am 13.03.2008 in der FAZ „Wegnehmen ist das einfachste" nannte, kommen Familien in Deutschland allein deshalb in Gefahr der Familienzerstörung, des Eigentumverlustes und des Rufmordes, weil sie zum Beispiel ihr Recht wahrnehmen wollen, wegen der Geburt eines siebten Kindes um eine Patenschaft des Bundespräsidenten nachzusuchen.

In einem solchen Fall kann es passieren, dass übereifrige Jugendamtsmitarbeiter in eine glückliche Familie einbrechen, dort deren Haus und Einrichtung, ja, sogar das Obst im Garten als „Dreck" bezeichnen und am Ende durch die Androhung des Kindesentzugs verlangen, das schuldenfreie Eigenheim im Grünen gegen eine Stadt-Mietwohnung in einem sozialen Brennpunkt einzutauschen. Gelingt es nicht auf Anhieb, die entsetzten Eltern zum Gehorsam zu zwingen, werden psychologische Gutachten in Auftrag gegeben. Wie die im vorauseilendem Gehorsam der vom Jugendamt bestellten und bezahlten Gutachter aussehen können, belegen die Gutachten in Fällen wie Haase und Görgülü eindringlich mit Kindesentzug. Kein Wunder also, dass die Angst bei Familie Hoffmann in Soest umgeht. Kein Wunder auch, dass immer weniger junge Menschen in Deutschland Eltern werden wollen.

Kinderlosigkeit der beste Kinderschutz

Wundern muss man sich nur, dass die Verantwortlichen auch diesmal wieder nicht begreifen, dass Interessen der Staatsorgane keinen Vorrang vor Menschenrechten haben und der beste Kinderschutz in einem Land, das Kinder als Staatseigentum behandelt, die Kinderlosigkeit ist.

Tierschutz und kleine weiße Eisbären

Ein Ausflug in den Schutz der Tiere lohnt allemal im Land, wo kleine Eisbären mehr Beachtung durch die Presse bekommen, als Menschenrechtsverletzungen an Eltern und Kindern:

Dort können wir umfangreich in der Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten ( Bundesartenschutzverordnung - BArtSchV ) nachlesen, wie wild lebende Tiere beispielsweise nicht behandelt werden dürfen. Diesen Vorteil haben Kinder und Eltern nicht. Sie werden beide mit der unbestimmten, gegen die jegliche Normenklarheit verstoßende Worthülse „Kindeswohl" von den Staatsorganen bearbeitet.

Überwachungsbericht 2007 - keine Änderung der Praxis, außer in der Deutschen Sektion beim EGMR:

Der Überwachungsbericht 2007 des Ministerkommitees des Europarats, der die Umsetzung der EGMR-Urteile überwacht, bringt es auf den Punkt. Mitbürger in Deutschland, deren Familienleben durch die Staatsorgane nicht ausreichend geschützt wird, werden sich bei der Lektüre ab Seite 180 erstaunt die Augen reiben und sich wundern, warum ihre Klagen beim EGMR durch Renate Jaeger abgewiesen wurde und das Ministerkommitee nachhaltig in anderen Ländern die Durchsetzung der Urteile anmahnt. Familien und deren Kinder haben es in keinem der 47 Länder leicht. Immer wieder verletzen die Staatsorgane die MENSCHENRECHTE, statt diese zu schützen. Auf die Kurzformel gebracht sagen die noch nicht umgesetzten Urteile, dass Kinder zu den Familien gehören und alle Umgang miteinander haben müssen, um die Wurzeln der Kinder und die Erwachsenen zu schützen. Dies steht im krassen Widerspruch zum jüngsten Bundesverfassungsgerichtsurteil - es ging dabei um die Umgangspflicht eines Vaters zu seinem unehelichen Sohn -, was offenkundig Menschenrechte nach der Menschenrechtskonvention nicht schützen will. Die Wildhaber-Worte, kaum gesagt, sind schon vergessen. Und was ist der Sinn des Ausführungsbeschlusses, der nicht nur den zuerst sinnvollerweise Richtern sondern auch später den wissenschaftlichen Hilfskräften volle Immunität zusichert und Steuerfreiheit? Wie wir nachhaltig wissen korrumpiert absolute Macht absolut!

Erstaunlich ist weiterhin, dass der Fall Haase bei dem Überwachungsbericht 2007 mit 271 Seiten nicht umgesetzten Urteilen gar nicht mehr auftaucht. Bedeutet dies für Renate Jaeger, zwei Kinder zurück, eines tot, macht gesamt drei erledigte Kinder, die restlichen vier fallen unter den Tisch? Und bedeut es weiter, dass der vernichtende Urteilsspruch des EGMR aus 2004 für die Ministerialen schon 2007 erledigt war?

Eine Grossmutter mit 56 Jahren, die ihren Enkel pflegte, dessen Eltern ausgefallen waren, und wo das Jugendamt wieder sein Werk des Kindesraubes durchführt, sagte mir neulich: Kein gutes Land für Kinder und solche die Kinder lieben.

Nachdenkliche Grüße von Ihrem Franz Romer, Düsseldorf, http://www.kindesraub.de/

the remaining Haase family