Tagebuch

15 Wochen kein Umgang, behördliches Versagen hält an.

Wieder mussten wir erleben, dass die Pflegeeltern unterstützt von einem Ehepaar jegliche Kon­taktaufnahme zu Christofer unterbinden. Obwohl das Amtsgericht festgelegt hatte, dass Bekannte der Pflegeeltern sich zurückzuziehen haben, bewachte Frau K., eine Helferin der Pflegeeltern, Christofer, indem sie ständigen Blickkontakt zu ihm hielt. Die Mitar­beiterin vom Jugendamt Witten­berg hatte keine Möglichkeit allein mit Christofer zu sprechen. Christofer konnte unter diesem Druck nur erklären, dass er nicht mitkommen möchte.


Dass Christofer offenbar von den Pflegeeltern massiv manipuliert und in unverantwortlicher Weise in Loyalitätskonflikte gestürzt wird, zeigen die 6 Stunden Zusammensein mit Kazim am Montag den 19.11.07.

Der Vormund hatte Christofer unangemeldet am Montag von der Schule abgeholt und zu uns nach Hause gebracht. Kazim konnte mit Christofer über die neusten Gerichtsbeschlüsse sprechen und ihn auf die eventuellen Konsequenzen vorbereiten.

Christofer hat sich gewünscht, dass er später die Pflegeeltern noch besuchen darf. Wir haben ihm erklärt, dass Kazim dies auch möchte und der Adoptivbruder uns besuchen kann.

Deshalb hat Kazim in der Gerichtsverhandlung am 09.11.07 dem Wunsch der Pflegeeltern stattge­geben und auf einen Umgang zu den Weihnachts­feiertagen verzichtet. Christofer fand diese En­tscheidung gut, da er ja so zweimal Geschenke erhält. Wir hatten mit Christofer Hausaufgaben gemacht. Kazim hatte Christofer's Mathematikheft bewundert und Respekt vor dem Schreiben mit der linken Hand geäußert.


Kazim's Frage, wie oft wir noch umsonst zum Wohnort der Pflegeeltern fahren müssen, damit der Amts­vormund endlich eingreift, wurde nicht beantwortet. Der Vormund erklärte, dass sie keine Ent­schei­dungen treffen darf. Wir erinnerten an den BGH-Beschluss und an die Gerichtsverhandlung beim AG Wittenberg am 09.11.07. und wiesen auf die gesetzlich geregelte Verantwortlichkeit des Amtsvormundes hin. Der Vormund versicherte, dass sie die Probleme der Kommunalaufsicht vortragen und ihre Vor­schläge zur Umsetzung der Umgangsregelung unterbreiten wird. Ver­bin­dliche Zusagen könne sie nicht treffen.


Kazim hofft, dass der Vormund nun Christofer wieder, falls er die Schule besuchen darf, abholt und stressfrei zum Umgang bringt. Christofer hatte die letzten Wochen ohne ordentliche Krank­schrei­bung wiederholt mehrere Tage die Schule nicht besucht. Kazim befürchtet, dass Christofer den versäumten Unterrichtsstoff nicht mehr nachholen kann, wenn dem Treiben der Pflegeeltern kein Einhalt geboten wird. Es hat den Anschein, dass die Regierung von Sachsen-Anhalt weiterhin nichts gegen den behördlichen Ungehorsam unternehmen wird.


Die Kommunalaufsicht unter Ver­ant­wortung des Präsidenten des Landesverwaltungsamtes, Herrn Leimbach, versucht offenbar auch den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 26.09.2007 zu unterlaufen und unterstützt nach unserer Auffassung die Kindeswohlgefährdung durch die Pflege­eltern aktiv. Für Kazim ist der behördliche Ungehorsam des Landesverwaltungsamtes noch schlim­mer als der des Jugendamtes Wittenberg. Kazim befürchtet, dass sein Sohn verheizt werden soll, damit die Regierung von Sachsen-Anhalt ihr Unrecht nicht zugeben muss.