Öffentlichkeitsarbeit der Jugendämter Sinnloser oder sinnvoller Versuch von Dr. Dirk Härdrich?

Öffentlichkeitsarbeit der Jugendämter Sinnloser oder sinnvoller Versuch von Dr. Dirk Härdrich?

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Öffentlichkeitsarbeit der Jugendämter Sinnloser oder sinnvoller Versuch von Dr. Dirk Härdrich?

Düsseldorf, den 27.05.2008 Verteiler In- und Auslandspresse, Listen und Verteiler

Öffentlichkeitsarbeit der Jugendämter Sinnloser oder sinnvoller Versuch von Dr. Dirk Härdrich?

Dr. Dirk Härdrich (SPD) gehört der Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie im Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie an und ist Sprecher des Teams für "Grundsatzangelegenheiten und übergreifende Aufgaben der Jugendhilfe" und Projektleiter "Integrierte Berichterstattung Niedersachsen - IBN" an. In dieser Rolle befürwortet er Jugendhilfeausschüsse und das skandinavische Vorbild massiver staatlicher Eingriffsmodelle in die Familien.

Das fehl verstandene „staatliche Wächteramt“ treibt mit Hilfe der Bundesfamilienministerin von der Leyen's erstaunliche Blüten

Dr. Dirk Härdrich hat einiges erklärt und er kann sicher sein, dass ich seine Erklärung gem. §§ 116, 117, 118 BGB als unbeachtlich und nichtig einordnen und führen dazu folgendes aus:

Auch in seinem Artikel über die Öffentlichkeitsarbeit der Jugendämter ( http://www.jugendhilfeportal.de/wai1/showcontent.asp?ThemaID=5599 ) referiert Härdrich über das „staatliche Wächteramt“, das gegenwärtig in der deutschen Familienpolitik und Familienrechtsprechung ja immer mehr an Beliebtheit und Rasanz gewinnt und zum Steckenpferd der Familienministerin von der Leyen wurde. Ihre ´geplanten Jugendspitzel aus Oktober 2007 waren skandalös und passend zu dem gerade frisch erhobenen Vorwurf, die aktuellen Straftaten der Linken würden die der Rechten in Deutschland weit übertrumpfen. Das heißt, die traditionell links orientierte Frauenpolitik steht bei der politischen Klasse Pate und vor „lauter Gegenwehr“ gegen Rechts und islamisch grünen Terror merkt keiner, dass der rote Fuchs den schwarzen Adler längst am Kragen hat.

Einen Ehrenplatz nimmt in den Härdrichschen Ausführungen( http://www.spd-barsinghausen.de/imperia/md/images/bezirkhannover/ovbarsinghausen/dirk_h_rdrich_.jpeg ) meine Webseite www.kindesraub.de ein, über die er schrieb:
„Für Eltern, die sich unberechtigt „verfolgt“ fühlen oder denen die Kinder weggenommen wurden, ohne dass die Eltern selber die Notwendigkeit akzeptiert haben, ist das Jugendamt „das Böse schlechthin“ (2) […](2) vgl. dazu www.kindesraub.de (Zitat)“

Quasi am Beispiel der leidvollen Erfahrungen, die meine Webseite spiegelt, führt er aus

„Nach wie vor herrscht der Eindruck vor, dass Jugendämter nicht als moderne, helfende und unterstützende Dienstleistungsbehörde im Sinne des SGB VIII verstanden werden.“

und fragt gleichzeitig



„Brauchen Jugendämter eine Öffentlichkeitsarbeit, um das beschädigte Image zu verbessern?“

Immerhin scheint Härdrich bewusst, dass das Image der Institution Jugendamt öffentlich beschädigt ist. So weit wären wir uns einig. Nur über das Warum kommt der Jugendhilfe-Lobbyist Härdrich zu gänzlich anderen Ergebnissen als die von praktischer Jugendhilfe geschädigten Besucher meiner Webseite und ich.

Während wir uns mit der erlebten Praxis auseinandersetzen und nach praktikablen Lösungen suchen, um erfolgreich gegen die Windmühlenflügel einer fachlich unkontrollierten und angeblich auch unkontrollierbaren Willkür-Behörde wie das Jugendamt kämpfen zu können, das unsere Kinder raubt, bleibt Härdrich bei der Theorie.

Mit Vernebelungstaktik und durch schiere Quantität will Härdrich die seiner Meinung nach völlig zu Unrecht verkannte Qualität der Jugendhilfe aus dem Hut zu zaubern.

Natürlich, so Härdrich, müsse Öffentlichkeitsarbeit her, am besten eine Doku-Soap im Fernsehen.
Zur Überzeichnung schweife ich mal kurz ab: Eine Doku-Soap à la „Nanny“ vielleicht? Mit Szenen, in denen die smarte Jugendamts-Business-Lady in Begleitung von Polizei mit Hund, Knarre und Handschellen, Gerichtsvollzieher und ein paar weiteren Helfern in „Messie“-Haushalte vordringen, um zwischen pöbelnden Suff-Vätern und schlampigen Schmuddelmüttern nach Kindern in Kühltruhen oder Blumenkübeln zu suchen?

Angesichts vereinzelter Fernsehkonsumenten, die so denkfaul vor den Glotzen abhängen, dass sie einen als Witz gemeinten Schwachsinn erst erkennen, wenn’s aus der Lachkonserve scheppert, könnte Härdrich Recht haben. Für derartige Konsumenten würde durch eine solche Doku-Soap aus dem hässlichen Entlein Jugendamt wohl tatsächlich der wunderschöne Schwan der Jugendhilfe. Und mit der richtigen Politikerin oder dem handfesten Politiker an der richtigen Stelle im Fernsehrat ließe sich so eine Doku-Soap zur Image-Rettung der Jugendhilfe sicher auch problemlos etablieren. An dieser Stelle wäre dann mal zu fragen, was diese Fernsehräte denn so treiben. Und wenn wir uns den auf der Couch herumhängenden Bürger noch einmal vorstellen wollen, so sollte mindestens gefragt werden, ob das Programm beispielsweise des ZDF gefiltert wird durch die Parteisoldaten der politischen Klasse a la von Arnim? Die „ gewaltengeteilte“ Bürgerin Brigitte Zypries, als Gesetz gebende Gewalt (MdB) und ausführende Gewalt als Bundesjustizministerin ist auch im Programmrat. Wird damit auch klar, warum die ganzen früheren kritischen Berichte des ZDF zum Thema Jugendamt alle verschwunden sind und warum kritische, politische Magazine allesamt zeitlich gekürzt wurden? Dann wäre es eine erstklassige Verdummbeutelung und im Härdrichschen Sinne eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit.

Das böse Erwachen der Verdummbeutelten käme dann wieder auf meiner Webseite zu Tage, mit der ich als Bürger dieses Landes gegen die Verstaatlichung der Kinder und Familien durch Kinderklau Widerstand leiste.

Härdrich muss sich ins Stammbuch schreiben lassen: eine Behörde, die das was sie tut, nicht erfolgreich und nachvollziehbar für die meisten Bevölkerungsgruppen aufzeigen kann, ist sinnentleert. Deutlich wird die Sinnentleerung des Jugendamts durch den Ministerialen Prof. Dr.jur. Dr.rer. soc. h.c. Reinhard Wiesner bereits 1996. Er formulierte es allerdings so komplex, dass verschiedene Bürgern, denen ich das Original-Zitat vorlas mit den „Flügeln zappelten“, sie verstanden es einfach nicht.

Wiesner meinte damals sinngemäß, dass das Jugendamt zwar Kinder entzieht, sich jedoch nicht um die Familien kümmerte, es einfacher für das Jugendamt sei, die Familien ihrem Schicksal zu überlassen, statt sie bei der Verbesserung der Situation und der Pflege eines beständigen Kontaktes zu ihren entzogenen Kindern zu unterstützen. So befürchtete er, dass viele Jugendämter gewollt oder ungewollt die Voraussetzungen für den dauerhaften Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie schafften [1 [i] ]. Wohl war, das scheint geschafft und die oben erwähnte Zypries schlug noch unlängst im Fernsehen vor, dass ja viele Adoptionswillige vorhanden wären.

Noch deutlicher und konkreter wird 2001 Dr. Josef Faltermaier im Jahre 2001, der ausgezogen war, um für das Jugendamt München zu erforschen, warum das mit den Familien, denen geholfen wird nicht so richtig klappt. Das Ergebnis seines Buches war ernüchternd: das Jugendamt beschäftigt sich nicht in professioneller Weise mit dem Thema [2 [ii] ]:
„Die Praxis der Jugendhilfe, so scheint es, ist noch erheblich von der Umsetzung des neuen gesetzlichen Leitbildes der Jugendhilfe entfernt.“

Es ist klar, dass auch andere Länder Kinder- und Jugendhilfen, wie auch Kinder- und Jugendlichenschutz installiert haben, auch dort gibt es Eltern, die ihre Kinder in Lebensgefahr bringen. Jedoch sind mit Ausnahme von Österreich und der Schweiz die dort helfenden Menschen besser unter Kontrolle. Ausnahmen bilden weltweit Väter, die im Sog des radikalen Feminismus ausgegrenzt und deren Kinder empfindlich entwertet wurden und werden, jedoch auch hier wieder nirgends so vollständig und erfolgreich, wie in Deutschland. Ein Blattschuss eben! Und diese Kinder und deren „staatlich entsorgte Eltern“ bevölkern die psychologischen Praxen mit ungewissem Ausgang.

Nachdem Härdrich auch das sogenannte Wächteramt so sehr strapaziert, wird ein geschichtlicher Ausflug erforderlich in die Zeit der Weimarer Verfassung, zum Grundgesetz, dem bayerischen Landesjugendamt und der Disposition der Staatsorgane über die Sorge der Eltern:

Ein Vergleich der beiden Verfassungen bringt es ans Licht. Zur Zeit der Entstehung der Weimarer Verfassung vor 1919 gab es noch kein Jugendamt, sondern erst vereinzelt ab 1925 und in der Weimarer-Verfassung wurde der Passus, mit dem das Wächteramt des Jugendamtes begründet worden sein soll verwendet:
„über ihre (deren) Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“.

Notorische Gesetzesausleger und -Staatsrechtslehrer konstruierten daraus nach dem Zweiten Weltkrieg das Wächteramt des Jugendamtes, davor gab es die Fürsorge, die in Einzelfällen den Familien half.

Die Institution Jugendamt ist jetzt allerdings in einer schizophrenen Doppelfunktion aktiv, einmal als Helfer und das andere Mal als Polizist. Das vermied man beispielsweise in Holland. In Holland gibt es die Kinderhilfe und dann als Teil der Justiz den Kinderschutz. Beim Kinderschutz geht es um Eingriffe in die Familien. Jedoch auch in Holland gibt es keinen Garten Eden, den Vätern geht es miserabel wie in Deutschland und dem Rest der Welt und Holland bekommt jetzt in Kürze den Export des deutschen Jugendamtes verpasst! So soll denn Holland am deutschen Wesen genesen?

Der wahre Diskurs wird sofort klar, wenn man beispielsweise bayrische Erklärungsmodelle heranzieht. Je nach Betrachter und wirtschaftlicher Interessenlage fällt alles etwas unterschiedlich aus:

Landesjugendamt Bayern

Das Landesjugendamt weist in seinem Artikel: "Wann muss das Jugendamt eingreifen?" Eine Behörde zwischen Elternrecht und Kindeswohl darauf hin, dass (Hervorhebung durch den Autor):
„Im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Elternrechts die Verfassung der staatlichen Gemeinschaft in Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG ein staatliches Wächteramt [überträgt]. Dies geschieht aufgrund des besonderen Schutzbedürfnisses des Kindes (BVerfGE 24, 119 <144>), mithin zur Wahrung des verfassungsrechtlich verankerten Kindeswohls (Erichsen 1985, 49). Dabei ist "staatliche Gemeinschaft" in diesem Sinne im jeweiligen Kompetenzbereich Bund, Land oder Stadt/Kreis/Gemeinde einerseits und Legislative, Exekutive (insbesondere das Jugendamt) und Judikative (insbesondere das Familiengericht) andererseits.“

Das Landesjugendamt versteht unter der staatlichen Gemeinschaft die Legislative und Exekutive, insbesondere das Jugendamt und die Judikative, also die Staatsorgane, die den Bürger abgeschafft haben, wie es von Arnim jetzt in dem Buch „Die Deutschlandakte“, so trefflich beschrieb? Bemerkenswerterweise war der Autor, Dr. jur. Stefan Heilmann im Jahre 2002 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht und dort insbesondere zuständig für Kindschaftsrecht gewesen. Dazu an anderer Stelle mehr.

Die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit - Einrichtung beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Joachim Feldmann - Alles was Recht ist - Kapitel 8 - Der Mensch und die staatliche Gemeinschaft stellt gegenteilig unumwunden klar:

„Der Staat, das ist die staatliche Gemeinschaft, also die Summe aller Bürger. Die Bürger sind Träger des Volkswillens.“

Das verstehe ich allerdings auch unter staatlicher Gemeinschaft!

Und was verstehen Sie darunter?

Die wesentlichen Unterschiede in der Weimarer Verfassung und dem temporär gedachten Grundgesetz lassen sich gut nach dem Abspann nachlesen, dass sie einer Erläuterung nicht bedürfen [3 [iii] ].

Die dann folgende Geschichte ist schnell erzählt: in kurzer Zeit mit Hilfe vieler Bürger und eines Bärtchenträgers wurden die wesentlichen Ziele von Weimar auf dem völkischen Altar hingebungsvoll geopfert und es fand ein ganz tiefer Griff in die Kinderbetten statt. Die Gegenbewegung wurde dann die Hitlerjugend und der Bund deutscher Mädchen. Diese Tradition, und das sollte uns mahnend erschrecken, fand ihre eins zu eins Umsetzung beim nächsten Bärtchenträger („Niemand denkt daran eine Mauer zu errichten“). Wir sollten uns weiterhin daran erinnern, dass jetzt wieder die Flughoheit über den Kindesbetten propagiert wurde durch Olaf Scholz (SPD), ohne Bärtchen, durch 21 abstimmende Mitglieder des Bundestages bei der Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) § 1666 und wir müssen uns fragen, warum das wieder so gewollt und warum diese Tradition nun in Deutschland wieder so beliebt wird?

Es ist weiter die Frage zu stellen, warum uns in der deutschen Zwangsschule alle die Lügen, die von Arnim in seinem neuesten Buch „Die Deutschlandakte“ so trefflich seziert und geißelte nicht aufgedeckt wurden und werden. Wie dumm soll eigentlich der Bürger denn noch gemacht werden, damit er sich willenlos weiter dirigieren lässt?

Die bewusste und schwerwiegende Täuschung der Bürger über Begrifflichkeiten wie Staatliche Gemeinschaft, der Nutzung des rechtlich völlig undefinierte Begriff des Kindeswohles und der massenhafte Entzug der elterlichen Sorge (Sorgerechtsentzug) der Gerichte zeigen deutlich eines auf:

die „Herrschaften“ kommen ans Ende der Erklärungstage.

Dazu passt am Besten auch ein Leserbrief, den ich in der Süddeutschen Zeitung am 09.04.2008 zu einem völlig anderen Thema lesen konnte von RiLG a.D. Frank Fahsel, Fellbach unter der Überschrift:

„Konsequente Manipulation - Eingeholt vom alten Schrecken - SZ vom 2. April

Ich spreche Christiane Kohl meine Hochachtung dafür aus, dass sie das zugrundeliegende Sujet (den „Sachsensumpf”) nicht vergessen hat. Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte.

In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor „meinesgleichen”. Frank Fahsel, Fellbach“

Dieses Zitat von Richter Fahsel a.d. ist deswegen bemerkenswert, weil bekannt ist, dass Richter nur das umsetzen, was das Jugendamt erarbeiten kann, was angesichts des beklagten Ausbildungsstandes nicht viel ist. Wenn ein Richter a.D. solch hohe Korruption öffentlich macht und der Stern beim Jugendamt nur ein „Herummurksen“ feststellt, mit dem Hinweis bei jedem Baureferat würde man sofort an Korruption denken, warum beim Jugendamt nicht, dann befinden wir uns in erheblich (lebens)gefährlicher Situation für unsere Familien mit deren Kindern.

Im Folgenden zitiere ich einen weiteren Richter, denn er zeigt die die fatale Wirkung eines kompletten Sorgerechtsentzuges auf, dessen Grundgesetzwidrigkeit auch von mir erkannt wird. Siehe Richter Jürgen Rudolph, „Du bist mein Kind Die „Cochemer Praxis“ Wege zu einem menschlicheren Familienrecht“, Schwarzkopf und Schwarzkopf, 2007, Seite: 35 ff:

(Zitat) Die geltende Rechtslage geht auch weiterhin von der elterlichen Verantwortung als staatliche Dispositionsmasse aus. Sie ermöglicht im Falle des Elternkonfliktes den Entzug der elterlichen Sorge auch dann, wenn sich der betroffene Elternteil nicht aus seiner Verantwortung lösen möchte. Daher wirkt in der familiengerichtlichen Praxis der Streit ums Sorgerecht, ungeachtet seiner regelmäßig auf völlig anderen Gebieten liegenden Ursachen, wie ein Phantomstreit, der in all seinen Facetten seine Grundlage aus der Instrumentalisierung der beteiligten Professionen bezieht und deren Hilflosigkeit kaschiert.

Ohne (inter)professionelle Hilfe entledigen sich die Gerichte des hochstreitigen Verfahrens, indem sie einem Elternteil das Sorgerecht entziehen. Dessen Sorge und insbesondere seine Verantwortung, auf die die gemeinsamen Kinder einen Anspruch haben, stehen indes nicht zur Verfügung des Gerichtes und auch nicht eines hypothetischen Gesetzes. (Zitat Ende)

Dies, und damit komme ich zum Ende, die Öffentlichkeitsarbeit der Jugendämter nach Dr. Dirk Härdrich ist ein sinnloser Versuch einer Behörde mit Kontrollverlust, da ohne gesetzesgemäße Fachaufsicht und Kontrolle: die Jugendämter können das, was sie tun, nicht erfolgreich und nachvollziehbar für die staatliche Gemeinschaft darstellen.

Franz Romer, Düsseldorf


[ 1 [i] ]
"Da es für das Jugendamt viel aufwendiger und belastender ist, die Herkunftseltern bei der Verbesserung ihrer Gesamtsituation und bei der Pflege beständiger Kontakte zu ihrem Kind ausreichend zu unterstützen, als die Herkunftsfamilie „ihrem Schicksal“ zu überlassen und Kontakte zum Kind zu erschweren, wird befürchtet, dass viele Jugendämter gewollt oder ungewollt die Voraussetzungen für den dauernden Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie schaffen“.

soweit Reinhard Wiesner, Prof. Dr.jur., Dr.rer. soc. h.c.

Ministerialrat im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Honorarprofessoran der Freien Universität Berlin

Leiter des Referats Kinder- und Jugendhilfe.


Ausgewählte Veröffentlichungen:

Herausgeber eines Kommentars zum Kinder- und Jugendhilferecht,

Mitherausgeber desZentralblatts für Jugendrecht,

Zahlreiche Veröffentlichungen zum Kinder- und Jugendhilferecht und zum Kindschaftsrecht

Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Alexanderplatz 6

11018 Berlin

Mail: r This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

[3 [iii] ]

Die Verfassung des Deutschen Reichs

[" Weimarer Reichsverfassung "]

vom 11. August 1919

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Ausfertigungsdatum: 23.05.1949

Artikel 120

(1) Die Erziehung des Nachwuchses zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit ist oberste Pflicht und natürliches Recht der Eltern, über deren Betätigung die staatliche Gemeinschaft wacht.

Artikel 119

(1) Die Ehe steht als Grundlage des Familienlebens und der Erhaltung und Vermehrung der Nation unter dem besonderen Schutz der Verfassung. Sie beruht auf der Gleichberechtigung der beiden Geschlechter.

(2) Die Reinerhaltung, Gesundung und soziale Förderung der Familie ist Aufgabe des Staats und der Gemeinden. Kinderreiche Familien haben Anspruch auf ausgleichende Fürsorge.

(3) Die Mutterschaft hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge des Staats.

Artikel 121

(1) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche, seelische und gesellschaftliche Entwicklung zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Artikel 122

(1) Die Jugend ist gegen Ausbeutung sowie gegen sittliche, geistige oder körperliche Verwahrlosung zu schützen. Staat und Gemeinde haben die erforderlichen Einrichtungen zu treffen.

(2) Fürsorgemaßregeln im Wege des Zwanges können nur auf Grund des Gesetzes angeordnet werden.

Art 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.